Floor
Der Floor stellt die vertragliche Vereinbarung einer Zinsuntergrenze dar und schützt den Käufer gegen Zahlung einer Optionsprämie vor fallenden Geldmarktzinsen. Zudem erreicht er eine gewisse Planungssicherheit durch Vereinbarung einer Mindestverzinsung bei gleichzeitiger Partizipation an steigenden Geldmarktzinsen.
- Zinsuntergrenze = Floor Strike
- Ausgleichszahlung = max (Floor Strike – Referenzzins, 0), d.h. der Käufer erhält eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen Zinsuntergrenze und Referenzzins, falls der Referenzzins (z.B. 3M-Euribor) die Zinsuntergrenze am Roll-Over Tag unterschreitet.
Beispiel
Grundgeschäft Anlage in einer variabel verzinsten Anleihe (FRN)
Zinssicherungsgeschäft Floor mit einem Mindestzins von 2%

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Die Floor Vereinbarung kann auf Ihre Bedürfnisse und das Grundgeschäft maßgeschneidert werden:
- Zinsuntergrenze (Strike Rate)
- Nominalbetrag und Währung
- Laufzeit
- Referenzzins
- Tilgungsstruktur
- Roll-Over Termine
- In Verbindung mit einem Cap kann der Verkauf eines Floors zur Reduzierung der Prämie eingesetzt werden (=Collar).
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung kann der Floor am Markt zum aktuellen Marktwert veräußert werden.